Adresse

Kleinwachau
Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH
Förderschule
Wachauer Straße 30
01454 Radeberg (Sachsen)

Demokratie in der Schule - Die Schulkonferenz

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen verpflichtet jede Schule unseres Bundeslandes, eine Schulkonferenz zu bilden, so auch die Kleinwachauer Förderschule.

Ihr  gehören an:

  • der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimme
  • 4 Vertreter der Lehrer/Erzieher
  • 4 Elternvertreter
  • 4 Schülervertreter ab dem 14. Lebensjahr

Die Lehrervertreter werden in einem Wahlverfahren aus dem Kollegium der Förderschule Kleinwachau heraus ermittelt.
Um die Elternvertreter festzulegen, werden in der 8. Woche nach Schuljahresbeginn alle Klassenelternsprecher und ihre Stellvertreter zusammen gerufen. Aus ihren Reihen werden die vier Elternvertreter gewählt. Diese einigen sich untereinander, wer von ihnen Schulelternsprecher wird.
Der Schülerrat, der sich aus je zwei Schülern pro Klasse zusammensetzt, bestimmt die vier Schülervertreter.
Das Wahlverfahren ist relativ zeitaufwändig, sodass sich die Schulkonferenz in der Regel im November eines jeden Schuljahres  zum 1. Mal trifft.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem: Einverständnis zum Schulprogramm, Erlass der Hausordnung, Stellungnahme zu Beschwerden, zur Namensgebung u.v.a.m.
Die Beratungen verlaufen stets sehr lebhaft und konstruktiv. Durch die Zusammensetzung entsteht ein buntes Meinungsbild zu den Themen der Tagesordnung. Es ergeben sich Tendenzen und Schwerpunkte, mit denen die Schulleitung und das Kollegium weiterarbeiten können.