Für Eltern mit Lernschwierigkeiten
Begleitete Elternschaft
Begleitete Elternschaft ist ein Unterstützungsangebot für (werdende) Eltern mit Lernschwierigkeiten oder sogenannter geistiger Behinderung. Sie setzt sich aus einer Kombination aus Sozialpädagogischer Familienhilfe und Assistenzleistungen zusammen. Begleitete Elternschaft findet im ambulanten Setting statt.
ZIELE DER BEGLEITETEN ELTERNSCHAFT
Die Unterstützung soll ein Zusammenleben von Eltern und Kindern sowie ein gutes Aufwachsen der Kinder ermöglichen. Die Eltern werden in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt, als Expert*innen in eigener Sache betrachtet und individuell unterstützt. Die Kinder erhalten ausreichende Förderung, damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.
DAUER UND FINANZIERUNG DER BEGLEITETEN ELTERNSCHAFT
Begleitete Elternschaft ist ein langfristiges Angebot. Je nach Bedarf ist eine Begleitung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich. Die Kosten werden vom Jugendamt bzw. zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Gerne helfen wir bei der Antragsstellung.
BEGLEITETE ELTERNSCHAFT IN DER PRAXIS
Die Unterstützung im Rahmen Begleiteter Elternschaft ist vielfältig. Themen sind in der Begleiteten Elternschaft u.a.:
- Schwangerschaft
- Pflege und Versorgung der Kinder
- Erziehungsfragen
- Entwicklungsförderung
- Themen rund um den Familienalltag
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita, Ämter etc.)
- individuelle Bedarfe der Eltern (Partnerschaft, berufliche Perspektiven etc.)
- Trennungsbegleitung
Für Eltern mit einer Körperbehinderung
Elternassistenz
Die Elternassistenz richtet sich an (werdende) Mütter und Väter mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung. Unsere Hilfe besteht aus Assistenzleistungen zur Unterstützung im Alltag.
ZIELE DER ELTERNASSISTENZ
Ziel ist es, körper-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Eltern in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt und nach ihren eigenen Erziehungsvorstellungen für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Die Eltern entscheiden selbst über erzieherische Belange, sowie wann, wo, wie und durch wen die Hilfen erfolgen.
DAUER UND FINANZIERUNG DER ELTERNASSISTENZ
Elternassistenz ist ein langfristiges Angebot. Je nach Bedarf ist eine Begleitung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich. Die Kosten werden vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Gerne helfen wir bei der Antragsstellung.
ELTERNASSISTENZ IN DER PRAXIS
Themen der Elternassistenz sind u. a.:
- Begleitung während der Schwangerschaft
- Pflege und Versorgung des Kindes
- Begleitung außerhalb der Wohnung (zum Beispiel Einkäufe, Begleitung zum Kinderarzt, zur Krabbelgruppe oder in den Kindergarten)
- Assistenz zur altersgerechten Entwicklung des Kindes (zum Beispiel bei Bedarf das Erlernen des Fahrradfahrens, Hausaufgaben, Freizeitaktivitäten.
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Ansprechpartner*innen
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Unterstützer
Rund 300 000 Euro bis 2025
Finanziert wird das Kleinwachauer Projekt von der „Aktion Mensch“ mit 300.000 Euro bis zum Sommer 2025. Die 1964 gegründete Initiative sieht hier selbst großen Handlungsbedarf.
Es gebe noch viele Vorbehalte, „vor allem was die Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit angeht”, so der Verein in einer Stellungnahme. Und weiter: „In der Realität sehen Behörden die Behinderung von Vater oder Mutter oft als eine Kindeswohlgefährdung an und geben die Kinder in Pflegefamilien – gegen den Willen der Eltern. Dabei gibt es Angebote, die ein Familienleben möglich machen.”