Unterstützung, die ins Leben passt
Unser Angebot richtet sich an Familien, die im Alltag Unterstützung brauchen, das heißt, wir kommen zu Ihnen nach Hause oder begleiten Sie dort, wo Hilfe benötigt wird. Verlässlich, alltagsnah und auf Augenhöhe.
Je nach Lebenssituation unterstützen wir auf drei verschiedenen Wegen:
- Elternassistenz – praktische Unterstützung für Eltern mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) – Unterstützung bei Erziehungsfragen und in belastenden Lebenssituationen
Für Eltern mit Lernschwierigkeiten
Begleitete Elternschaft
Was ist Begleitete Elternschaft?
Die Begleitete Elternschaft richtet sich an (werdende) Mütter und Väter, die Unterstützung in ihrer Elternrolle wünschen – aufgrund von Lernschwierigkeiten, einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Ziel ist, das Familienleben möglichst selbstständig zu gestalten – mit dem Kind im Mittelpunkt und dem Elternteil als Expert:in für das eigene Leben.
Ziele der Begleiteten Elternschaft
- Unterstützung im Alltag mit Kind
- Stärkung der Elternrolle
- Förderung eines eigenständigen Familienlebens
- Aufbau von Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit dem Kind
Eltern werden darin bestärkt, ihre eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und passende Unterstützung anzunehmen – auf eine Weise, die zur Familie passt.
Dauer und Finanzierung
Die Begleitete Elternschaft wird individuell geplant – je nach Lebenssituation der Familie. Die Unterstützung kann über einen kürzeren oder längeren Zeitraum erfolgen und ist grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich.
In der Regel wird die Leistung über die Eingliederungshilfe finanziert (§ 78, § 113 SGB IX). Wenn zusätzliche erzieherische Unterstützung gebraucht wird, kann die Begleitete Elternschaft mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) kombiniert werden.
Wir beraten gern bei der Antragstellung.
In der Praxis bedeutet das:
- Versorgung und Pflege des Kindes
- Gestaltung eines familiengerechten Tagesablaufs
- Unterstützung im Haushalt und bei Alltagsaufgaben im Zusammenhang mit dem Kind
- Planung kind- und familienbezogener Aktivitäten
- Begleitung zu Terminen (z. B. Ärzt:innen, Beratungsstellen)
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
- Vermittlung zu weiteren Unterstützungsangeboten
- Aufbau sozialer Kontakte und Netzwerke
Für Eltern mit einer Körperbehinderung
Elternassistenz
Was ist Elternassistenz?
Elternassistenz hilft dort, wo bestimmte Aufgaben mit Kind aufgrund einer körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigung nicht (mehr) allein bewältigt werden können. Die Eltern bleiben dabei verantwortlich – die Assistenz unterstützt praktisch, auf Anweisung und im Rahmen des familiären Alltags.
Ziele der Elternassistenz
- Alltag mit Kind ermöglichen – trotz körperlicher oder sensorischer Einschränkungen
- Selbstbestimmte Gestaltung des Familienlebens
- Unterstützung in genau den Bereichen, wo sie gebraucht wird
Die Eltern behalten dabei die volle Verantwortung. Die Assistenz erfolgt nicht beratend oder erziehend, sondern unterstützend praktisch – so, wie es individuell passt.
Dauer und Finanzierung
Auch die Elternassistenz wird individuell vereinbart. Die Dauer kann je nach Situation unterschiedlich sein – regelmäßig oder für bestimmte Phasen. Grundsätzlich ist eine Begleitung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich.
Finanziert wird die Elternassistenz über die Eingliederungshilfe nach § 78 und § 113 SGB IX.
Wir beraten gern bei der Antragstellung.
In der Praxis bedeutet das:
- Unterstützung während der Schwangerschaft
- Pflege und Versorgung des Kindes
- Hilfe bei Wegen mit dem Kind (z. B. zum Arzt, zur Kita, auf den Spielplatz)
- Haushaltstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kind
- Assistenz bei Aktivitäten wie Fahrradfahren, Hausaufgaben oder Spielplatzbesuchen
Für Familien in schwierigen Lebenssituationen
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Was ist die Sozialpädagogische Familienhilfe?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein intensives Unterstützungsangebot für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Sie hilft Eltern, den Familienalltag besser zu gestalten, Konflikte zu lösen und das Wohl ihrer Kinder zu sichern. Dabei stehen die eigenen Stärken der Familie im Mittelpunkt – gemeinsam entwickeln wir Perspektiven, schaffen Strukturen und geben Halt im Alltag.
Ziele der SPFH
- Erziehungskompetenz stärken
- Kindeswohl sichern
- Familienalltag stabilisieren und stärken
- Beziehungen innerhalb der Familie verbessern
- Ressourcen aktivieren
- Hilfe zur Selbsthilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Eltern dabei, ihren Familienalltag eigenständig zu gestalten und dabei die Bedürfnisse ihrer Kinder im Blick zu behalten – lösungsorientiert, auf Augenhöhe und mit Blick auf das, was gut läuft.
Dauer und Finanzierung
Die Unterstützung wird gemeinsam mit dem Jugendamt geplant und individuell angepasst. Sie kann über kürzere oder längere Zeiträume erfolgen – grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Grundlage ist § 31 SGB VIII (Hilfen zur Erziehung). Die Finanzierung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.
Wir beraten gern bei der Antragstellung.
In der Praxis bedeutet das:
- Unterstützung bei Erziehungsfragen
- Hilfe bei Alltagsproblemen (z. B. Haushaltsorganisation, finanzielle Engpässe)
- Begleitung in Krisen und bei familiären Konflikten
- Unterstützung im Kontakt mit Schule, Kita, Ämtern oder Ärzt:innen
- Förderung der kindlichen Entwicklung
- Aufbau einer stabilen Tagesstruktur
- Einbindung von Entlastungsangeboten und Nachbarschaftshilfen
- Aktivierung eigener Stärken und sozialer Netzwerke